Wenn du dich fragst, ob du eine Straftat anzeigen möchtest, gibt es eine Reihe von Dingen, die du wissen solltest. Für viele Betroffene ist die Frage, ob sie juristisch etwas unternehmen wollen, ein wichtiges Thema, und die Entscheidung für oder gegen eine Anzeige ist ein wichtiger Schritt im eigenen Verarbeitungsprozess. Denn eine Anzeige ist der erste Schritt, wenn du den Rechtsweg gehen möchtest.
Auf dieser Seite gebe ich dir einen Überblick darüber, was du wissen solltest. Je mehr du darüber weißt, was eine Anzeige bedeutet und wie sie abläuft, desto besser kannst du dich entscheiden.
Die emotionale Bedeutung einer Anzeige
Sexualisierte Gewalt oder Gewalt in deiner Beziehung zu erfahren, ist extrem belastend und fühlt sich nicht nur menschlich, sondern auch juristisch wie großes Unrecht an. Deine Selbstbestimmung und deine Freiheit wurden verletzt, weil eine andere Person beschlossen hat, sie dir zu nehmen. Vielleicht ist es dir emotional wichtig, anzuzeigen, um der Ungerechtigkeit etwas entgegenzusetzen und sicherzustellen, dass die Person in Zukunft zumindest bei der Polizei bekannt ist. Möglicherweise ist es für dich aber auch eine unangenehme, vielleicht sogar beängstigende Vorstellung, einen juristischen Prozess anzustoßen.
Personen, die sexualisierte Gewalt oder Gewalt in einer Beziehung erlebt haben und den Weg durch das Rechtssystem gegangen sind, berichten Unterschiedliches: Manche fühlen sich dadurch noch unsichtbarer, für andere ist es ein wichtiger und befreiender Schritt, um mit dem Erlebten abzuschließen. Natürlich hängt das von vielen Faktoren ab – aber der wichtigste Faktor bist du. Du kennst dich selbst und deine Situation am besten und kannst als einzige Person einschätzen, ob du die Gewalt juristisch verfolgen lassen willst oder nicht.
Du kannst auch noch lange nach einer Tat anzeigen
Du kannst bei der Polizei alle Straftaten anzeigen, die dir passiert sind. Dazu gehören zum Beispiel Körperverletzung, Nötigung, Freiheitsberaubung oder Vergewaltigung. Je nach Straftat gelten unterschiedliche Verjährungsfristen. Du musst eine Straftat also nicht direkt anzeigen. Vergewaltigung verjährt beispielsweise erst nach 20 Jahren. Andere Straftaten verjähren deutlich früher. Nach Ablauf der jeweiligen Verjährungsfrist kannst du die Tat zwar noch anzeigen, sie wird aber nicht mehr strafrechtlich verfolgt.
Bei Sexualdelikten gibt es die Besonderheit, dass die Verjährungsfrist erst mit Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers beginnt. Das bedeutet zum Beispiel im Falle einer Vergewaltigung, dass die Verjährung erst eintritt, wenn das Opfer 50 Jahre alt ist. Beachte allerdings: Je länger die Tat her ist, desto schwieriger kann es werden, sie zu beweisen. Ob es dann also zu einem Gerichtsverfahren kommt, hängt von den verfügbaren Beweisen ab.
Lass eine Spurensicherung machen, wenn es noch möglich ist
Da die Beweislage entscheidend dafür ist, ob eine Anzeige zu einem Gerichtsverfahren führt, ist es ratsam, so viele Spuren und Beweise wie möglich zu sammeln. Wenn du keine Beweise hast und am Ende deine Aussage gegen die Aussage der angezeigten Person steht, wird die Staatsanwaltschaft möglicherweise keinen Prozess einleiten. Wenn die Gewalttat erst wenige Tage oder Wochen her ist, lass als Erstes eine vertrauliche Spurensicherung vornehmen. Dafür musst du dich noch nicht für eine Anzeige entschieden haben, und auch die Polizei muss noch nicht eingeschaltet sein. Hier erkläre ich dir, wo du eine vertrauliche Spurensicherung machen lassen kannst und wie sie funktioniert.
Wenn du Angst vor Diskriminierung oder fehlender Sensibilität hast
Für manche Menschen kann schon die Vorstellung, zur Polizei zu gehen, Angst auslösen und emotionalen Stress verursachen. Besonders People of Color und migrantische Personen sind in Deutschland häufiger von Polizeigewalt betroffen, und viele Menschen erfahren Diskriminierung in verschiedenen Formen. Aber auch allgemein kann der Kontakt mit der Polizei für jeden Menschen belastend sein. Leider gibt es keine Garantie dafür, dass die Beamt*innen sensibel auf deine Situation reagieren.
Wenn du Angst davor hast, wie die Polizei mit dir umgehen könnte, ist es der beste Weg, nicht allein zur Anzeige oder zu anderen Terminen zu gehen. Nimm eine befreundete Person, eine Person aus einer Beratungsstelle oder einen Anwältin mit. Diese Person kann dir helfen, Fragen zu beantworten, die dir schwer fallen, und dich unterstützen, keine Fragen zu beantworten, die unangemessen sind oder die du als unangenehm empfindest. Unter Stress kann es schwer sein, die eigenen Grenzen zu erkennen und durchzusetzen. Deshalb ist es hilfreich, wenn eine Person dabei ist, die deine Grenzen kennt und dir Rückhalt gibt.
Sei dir vor einer Anzeige bewusst, dass bestimmte Verfahren nicht wieder eingestellt werden können
Die Polizei ist verpflichtet, gegen eine Straftat vorzugehen, wenn sie davon erfährt. Sobald nach einer Anzeige ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, kannst du es in der Regel nicht mehr einfach stoppen. Wenn es sich um ein Offizialdelikt, also um eine schwere Straftat wie Vergewaltigung oder schwere Körperverletzung handelt, hat die Öffentlichkeit ein Interesse daran, dass diese verfolgt wird. Deshalb muss die Polizei dem nachgehen. Deine Strafanzeige kannst du dann zwar zurückziehen, aber die Ermittlungen werden in der Regel von Amts wegen fortgeführt.
Lediglich bei weniger schwerwiegenden Straftaten, die nur aufgrund deines Strafantrags verfolgt werden (sogenannte Antragsdelikte), können die Ermittlungen eingestellt werden, wenn du deinen Strafantrag zurückziehst. Beachte jedoch, dass ein zurückgezogener Strafantrag nicht erneut gestellt werden kann.
Wenn es gefährlich für dich sein könnte, dass deine Adresse bekannt wird
Bei der Anzeige wird deine Adresse aufgenommen. Wenn es dann zu einer Ermittlung kommt, kann die Person, die du anzeigst, eine rechtliche Vertretung bekommen. Diese kann Akteneinsicht beantragen und so auch die Unterlagen wie die Anzeige einsehen. Dadurch kann der Person, die du anzeigst, deine Adresse bekannt werden.
Wenn das für dich ein Risiko darstellt, solltest du vor der Anzeige unbedingt Beratung bei einer Beratungsstelle in Anspruch nehmen. Es gibt Möglichkeiten, dass du eine andere Adresse als deine Meldeadresse angeben kannst, wenn dies zu deinem Schutz notwendig ist. Wichtig ist, dass du die Polizei bereits vor der Anzeige darüber informierst, damit geklärt werden kann, ob deine Adresse geschützt werden kann. Einige Beratungsstellen bieten zum Beispiel an, dass du ihre Adresse angeben kannst, um dich zu schützen.
Wenn du anzeigen willst, nimmst du als erstes Kontakt zur Polizei auf
Wenn du dich dazu entscheidest, Strafanzeige zu erstatten, nimmst du als erstes Kontakt mit der Polizei auf. Für eine Anzeige ist es in der Regel notwendig, dass du persönlich bei einer Polizeidienststelle erscheinst. Der direkte Weg ist also, zur nächstgelegenen Polizeidienststelle zu gehen, denn du kannst bei jeder Polizeidienststelle Anzeige erstatten – unabhängig davon, wo du wohnst.
Wenn du nicht direkt zur Polizei gehen möchtest, kannst du auch vorher anrufen. In Gefahrensituationen erreichst du die Polizei über den Notruf 110, aber es gibt auch eine reguläre Telefonnummer für weniger dringende Fälle. Diese findest du einfach online, indem du nach der Telefonnummer der Polizeidienststelle in deiner Nähe suchst. Natürlich musst du nicht unbedingt selbst bei der Polizei anrufen. Eine Vertrauensperson, wie eine Freundin oder ein Nachbar, kann das auch für dich übernehmen.
In einigen Bundesländern gibt es außerdem die Möglichkeit, eine Anzeige online zu erstatten. Diese Option findest du ebenfalls über diese Seite oder auf der Webseite deiner örtlichen Polizei.
Wenn du dich noch nicht bereit fühlst, direkt zur Polizeistation zu gehen, kannst du die Polizei auch telefonisch bitten, zu dir nach Hause zu kommen. Vielen Betroffenen fällt es so leichter. Ein Anspruch darauf besteht jedoch leider nicht.
Wie das Anzeigen an sich abläuft
Eine Anzeige ist im Grunde ein Gespräch, in dem deine Angaben aufgenommen werden. Dies beginnt in der Regel damit, dass du deine Personalien angibst. Anschließend wirst du gebeten, so genau wie möglich zu erzählen, was passiert ist, welche Personen beteiligt waren und beispielsweise, wie diese aussahen. Meistens stellen dir die Polizeibeamt*innen detaillierte Rückfragen, um sicherzustellen, dass sie ein möglichst genaues Bild des Vorfalls erhalten und nichts übersehen wird. Das bedeutet nicht, dass die Beamt*innen dir nicht glauben, sondern dass sie alle relevanten Umstände so genau wie möglich verstehen müssen.
Während der Anzeige wirst du außerdem gebeten, mögliche Indizien, Beweise oder Spuren vorzulegen sowie Zeug*innen zu nennen und weitere relevante Informationen zu geben. Nachdem du alles geschildert und die Fragen beantwortet hast, fertigen die Beamt*innen ein Protokoll deiner Aussage an. Dieses Protokoll bekommst du vorgelegt und solltest es aufmerksam durchlesen. Das ist wichtig, um Missverständnisse zu vermeiden. Abweichungen zwischen deiner Anzeige und späteren Aussagen könnten sonst unnötige Rückfragen oder Probleme verursachen. Wenn alles korrekt aufgeschrieben wurde, wirst du gebeten, die Angaben mit deiner Unterschrift zu bestätigen.
Am Ende erhältst du eine Bestätigung deiner Strafanzeige, auf der eine Vorgangsnummer und die Kontaktinformationen der aufnehmenden Stelle vermerkt sind. An diese kannst du dich auch später wenden, falls dir weitere Details einfallen oder sich neue Entwicklungen in deinem Fall ergeben sollten. Der Zeitaufwand für eine Strafanzeige variiert, aber in der Regel dauert es nicht länger als eine Stunde. Du kannst auch mehrere Straftaten gleichzeitig anzeigen.
Was dir bei der Anzeige helfen kann
Bei der Vernehmung durch die Polizei hast du das Recht, eine Begleitperson dabei zu haben. Das kann eine vertraute Person sein, wie eine Freund*in oder ein Familienmitglied, eine Person vom Opferschutz oder eine Anwält*in. Vor allem, wenn du eine Person of Color bist und Bedenken im Kontakt mit der Polizei hast, kann die Anwesenheit einer Begleitperson sehr unterstützend sein. Du kannst dich auch bei der Antidiskriminierungsstelle beraten lassen, um mehr über den Umgang mit der Polizei zu erfahren.
Wenn du eine Anzeige erstatten möchtest, kannst du darum bitten, dies bei einer Person des gleichen Geschlechts zu tun. In der Regel wird diese Bitte von den Polizeibeamt*innen berücksichtigt. Da es jedoch weniger weibliche Polizistinnen als männliche Polizisten gibt, kannst du im Vorfeld anrufen und mitteilen, dass du bei einer Polizistin Anzeige erstatten möchtest. Dann kann dir gesagt werden, ob und wann eine Frau im Dienst ist oder ob eine Polizistin von einem anderen Revier hinzugezogen werden kann. Einige Dienststellen haben möglicherweise spezielle Regelungen für queere oder trans Personen, aber das ist nicht garantiert. Hier kann dir deine Begleitperson helfen, mit den Polizist*innen zu kommunizieren.
Wenn du wenig oder gar kein Deutsch sprichst, hast du außerdem das Recht darauf, dass während der Anzeige eine Person zur Übersetzung anwesend ist. Wenn du keinen sicheren Aufenthaltsstatus hast, gibt es zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten, um dir beim Kontakt mit der Polizei zu helfen.
Nach der Anzeige wird ermittelt und nach ausreichend Beweisen gesucht
Sobald eine Anzeige vorliegt, kann die Polizei die Ermittlungen aufnehmen. Wenn die Polizei ermittelt, sammelt sie Beweise, um herauszufinden, was genau passiert ist. Diese Hinweise können zum Beispiel aus Zeugenaussagen, physischen Beweisen oder Dokumenten bestehen. Genauso können aber auch Screenshots, Fotos, E-Mails, oder Sprachaufnahmen Beweise sein.
Zu den Ermittlungen kann es auch gehören, dass du schriftlich weitere Fragen beantworten sollst oder gebeten wirst, noch einmal zur Polizeidienststelle zu kommen. Wichtig ist, dass die Beweise so stark sind, dass sie vor einem Gericht Bestand haben könnten.
Wenn die Ermittlungen ausreichend Hinweise auf eine Straftat ergeben, werden diese an die Staatsanwaltschaft übermittelt. Wenn es dann ausreichend wahrscheinlich ist, dass es zu einer Verurteilung kommen kann, erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage und leitet ein Gerichtsverfahren ein.
Im Umkehrschluss bedeutet das natürlich, dass nicht jede Anzeige zu einem Gerichtsverfahren führt. Das ist vermutlich nicht leicht zu hören. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft müssen einschätzen, ob es genug Beweise gibt, um eine Verurteilung zu erreichen. Sie stellen sich also die Frage: Ist es wahrscheinlich, dass die angezeigte Person für die angezeigte Straftat auch verurteilt werden könnte? Dabei spielen viele Faktoren eine Rolle, unter anderem die Qualität und Belastbarkeit der Beweise oder die Glaubwürdigkeit der Zeug*innen. Denn es darf nur dann eine Verurteilung geben, wenn zweifelsfrei bewiesen wurde, dass eine Straftat begangen wurde.
Du kannst eine Anzeige später noch zurückziehen, aber es gibt ein paar Dinge zu beachten
Für manche Betroffene ist es eine zu große psychische Belastung, dass ermittelt wird und ein Gerichtsverfahren stattfinden könnte, das sich über längere Zeit hinziehen könnte. Auf andere wird von der gewalttätigen Person Druck ausgeübt, damit sie die Anzeige zurückziehen – vor allem, aber nicht nur – bei Fällen von häuslicher Gewalt. Wenn dir das passieren sollte, stehen dir Beratungsstellen zur Seite.
Sollte es dir aus dem einen oder anderen Grund nach einer Anzeige tatsächlich zu viel werden, kannst du deine Anzeige immer noch zurückziehen. Das ist in Deutschland nicht strafbar, solange du keine falschen Aussagen gemacht hast. Bei wissentlich falschen Aussagen kannst du beispielsweise wegen falscher Verdächtigung, Verleumdung, oder in einem Strafverfahren wegen Meineid belangt werden.
Wie ich oben beschrieben habe, kann es dennoch sein, dass weiter ermittelt wird, wenn es sich bei der Straftat, die du anzeigst, um ein Offizialdelikt handelt. Nur bei sogenannten Antragsdelikten wird die Ermittlung nach dem Zurückziehen deiner Anzeige in der Regel eingestellt.
So erfährst du, ob Anklage erhoben wird
Nach deiner Anzeige kann es einige Zeit dauern, bis entschieden wird, ob Anklage erhoben wird. Wie lange das dauert, lässt sich schwer vorhersagen, aber es kann Wochen oder Monate in Anspruch nehmen. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft wird dir per Post zugeschickt.
Wenn es nicht zu einem Verfahren kommen sollte
Sollten die Ermittlungen nicht genügend Beweise liefern, wird das Verfahren eingestellt. Das bedeutet jedoch nicht, dass das, was dir passiert ist, weniger wichtig ist – es heißt lediglich, dass es aus juristischer Sicht in diesem Moment nicht genügend Beweise gibt, um den Fall weiterzuverfolgen. Das kann emotional sehr enttäuschend sein. Für viele Betroffene ist die Angst groß, dass die Ermittlungen eingestellt werden. Trotzdem gibt es Gründe, es zu versuchen: Zum Beispiel könnte es für dich bedeutsam sein, zu wissen, dass du es versucht hast. Für einige Betroffene ist es auch wichtig, mit ihrer Anzeige zur Kriminalstatistik beizutragen und zu wissen, dass die Person nun bei der Polizei bekannt ist. So oder so kannst du weiterhin Unterstützung von Beratungsstellen und anderen Hilfsorganisationen erhalten.
Was du machen kannst, wenn die Ermittlungen eingestellt werden sollten
Wenn das Verfahren eingestellt wird, kannst du dagegen Beschwerde einlegen. Es gibt keine Garantie, dass das funktioniert, aber selbst, wenn deine Beschwerde zu nichts führt, kannst du immer noch ein sogenanntes Klageerzwingungsverfahren einleiten.
Außerdem ist es in manchen Fällen möglich, auch ohne eine Strafverfolgung mit einer Privatklage, also zivilrechtlich, gegen die gewalttätige Person vorzugehen. Dies könnte zum Beispiel die Beantragung eines Gewaltschutzes oder die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen betreffen.
Auch hier kann dir jemand mit rechtlichem Verständnis oder eine Person aus einer Beratungsstelle mehr zu deinem Fall sagen. Wenn die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt, dauert es einige Zeit, bis es zu einer Gerichtsverhandlung kommt.
Wie es jetzt für dich weitergehen kann - je nachdem, wofür du dich entscheidest
Ich kann mir vorstellen, dass die Menge an Infos, die du jetzt gelesen hast, ganz schön überwältigend war. Beim Thema Anzeigen gibt es einfach sehr viel zu beachten – auch mehr, als ich dir hier sagen kann. Vielleicht kannst du dir jetzt aber schon ein besseres Bild machen, ob du anzeigen willst oder nicht. Nimm dir ruhig Zeit dafür, deine Gedanken und Gefühle zu sortieren.
- Wenn du jetzt schon sicher bist, dass du anzeigen möchtest
Du bist mit deiner Entscheidung einen super wertvollen Schritt weitergekommen – vor allem für deine eigene Klarheit, aber auch auf dem Weg Richtung Strafverfolgung. Bevor du anzeigst, ist es ratsam, dir als nächstes in einer Beratungsstelle Unterstützung zu holen. Dort kannst du deine individuelle Sachlage schildern und dazu beraten werden. Natürlich ist das kein notwendiger Schritt, aber es kann dir helfen. Als nächstes zeige ich dir, wo du die Beratung finden kannst, die dir vor deiner Anzeige weiterhilft. - Wenn du dich gegen eine Anzeige entschieden hast
Vielleicht ist es für dich psychisch zu belastend, dich auf einen rechtlichen Prozess einzulassen oder du weißt, dass es keine ausreichenden Beweise für die Straftat gibt.
Egal, weshalb du dich dagegen entschieden hast, ist das vollkommen okay. Denn das Wichtigste ist, dass du dich um dich selbst kümmerst und dafür sorgst, dass es dir so gut geht wie möglich. Wenn eine Anzeige dem entgegensteht, ist es für dich die richtige Entscheidung. Deshalb ist mir jetzt vor allem wichtig, dass du sie als einen weiteren, wertvollen Schritt anerkennst, den du auf deinem Weg gemacht hast. - Wenn du dir noch nicht sicher bist, ob du anzeigen möchtest
Mach dir bitte keinen Druck. Bei all den Dingen, die es zu beachten gibt, ist es nur verständlich, dass dir eine Entscheidung schwerfällt. Ich würde dir empfehlen, deine Fragen und Zweifel aufzuschreiben und eine Beratungsstelle zu kontaktieren, um sie nacheinander zu klären. Jede Frage, die du beantworten kannst, ist ein Erfolg.
Mir ist wichtig, dir mitzugeben, dass es nicht “die richtige” Entscheidung gibt, wenn es um’s Anzeigen geht. Wenn du also lange damit hadern solltest, was eine bestimmte Entscheidung bedeuten würde, kann es sein, dass du mehr Informationen brauchst – oder, dass du dich mit einer Entscheidung befreist. Denn das Chaos im Kopf, das Für und Wider, kann mit der Zeit ganz schön belastend sein. Ich würde dir wünschen, diese Entscheidung nicht zu lange mit dir rumschleppen zu müssen.
Im nächsten Schritt zeige ich dir, wo du die Beratung finden kannst, die dir hilft, deine Fragen zu klären.