Eine Wegweisung kann dir Zeit und Raum verschaffen
- Wenn ihr zusammenwohnt, kannst du eine Person, die dich bedroht oder gewalttätig ist, aus der Wohnung verweisen lassen. Dafür musst du Kontakt zur Polizei aufnehmen und eine sogenannte “Wegweisung” aussprechen lassen. Das heißt, dass die Person die Wohnung für eine festgelegte Zeit verlassen muss. Das können bis zu 14 Tage sein. Dabei ist egal, wem eine Wohnung oder ein Haus gehört oder wer sie mietet. Die gewalttätige Person muss ihre Tasche packen, die Wohnungsschlüssel abgeben und die Wohnung verlassen. Dann kannst du erstmal durchatmen, dich sammeln, eventuell sogar ausziehen und dich in Sicherheit bringen. Wie viele Tage es in deinem Bundesland sind, kann dir die örtliche Polizei oder eine Beratungsstelle sagen.
- Die Polizei kann außerdem ein Rückkehrverbot oder ein Annäherungsverbot aussprechen.
- Abgesehen von der Möglichkeit, dir etwas Ruhe und Zeit allein zu verschaffen, kann die Polizei auch ein vorläufiges Kontaktverbot aussprechen. Dann darf die Person dir weder schreiben noch dich anrufen oder anderweitig kontaktieren. Wenn das Kontaktverbot längerfristig gelten soll, muss es allerdings von einem Gericht angeordnet werden.
Hier findest du mehr Infos & Support
In diesem Artikel findest du mehr Infos zur Wegweisung.
Bei Beratungsstellen wie der Frauenberatung Tara kannst du dich unter anderem zu Themen wie der Wegweisung beraten lassen.